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   BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71   

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https://dejure.org/1974,585
BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71 (https://dejure.org/1974,585)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1974 - IV R 198/71 (https://dejure.org/1974,585)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1974 - IV R 198/71 (https://dejure.org/1974,585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtselbständige Tätigkeit - Arzt - Ärztliches Gutachten - Gutachtenerstattung - Rentenfeststellungsverfahren - Praktische Berufsarbeit - Selbständige Arztpraxis - Haupteinkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1964) § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 33
  • DB 1975, 819
  • BStBl II 1975, 476
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.01.1958 - IV 104/57 U

    Steuerrechtliche Einordnung der freiberuflichen Nebentätigkeit eines angestellten

    Auszug aus BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71
    Wie in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 16. Januar 1958 IV 104/57 U (BFHE 66, 535, BStBl III 1958, 205) und vom 14. Dezember 1961/24. Mai 1962 IV 74/61 U (BFHE 75, 400, BStBl III 1962, 414) im einzelnen dargelegt ist, werden dazu nicht nur die praktizierenden Ärzte gerechnet, die sich vorwiegend der Heilbehandlung widmen, sondern auch die Ärzte, die in medizinischen Fachgebieten tätig sind, bei denen der Zweck der Untersuchung nicht unmittelbar auf die Heilbehandlung gerichtet ist.

    Voraussetzung ist nur, daß die Tätigkeit in einer freiberuflichen Arztpraxis ausgeübt wird (vgl. BFH-Urteil IV 104/57 U).

  • BFH, 24.05.1962 - IV 74/61 U

    Abgrenzbarkeit von Einkünften aus dieser Gutachtertätigkeit von den übrigen

    Auszug aus BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71
    Wie in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 16. Januar 1958 IV 104/57 U (BFHE 66, 535, BStBl III 1958, 205) und vom 14. Dezember 1961/24. Mai 1962 IV 74/61 U (BFHE 75, 400, BStBl III 1962, 414) im einzelnen dargelegt ist, werden dazu nicht nur die praktizierenden Ärzte gerechnet, die sich vorwiegend der Heilbehandlung widmen, sondern auch die Ärzte, die in medizinischen Fachgebieten tätig sind, bei denen der Zweck der Untersuchung nicht unmittelbar auf die Heilbehandlung gerichtet ist.
  • BFH, 20.06.1962 - IV 359/61 U

    Einordnung von Einkünften als steuerbegünstigte Nebeneinkünfte

    Auszug aus BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71
    Die Begründung für diese sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht unmittelbar ergebende Voraussetzung der Abgrenzbarkeit von jeder der im Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Berufstätigkeiten oder eines ähnlichen Berufes liegt darin, daß die laufend anfallende, ständig ausgeübte praktische Berufsarbeit in einer freiberuflichen Praxis, um die es sich bei den in dem Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten typischen freien Berufen handelt, in der Regel nicht der eigentlichen wissenschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden kann, auch wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Juni 1962 IV 359/61 U, BFHE 75, 325, BStBl III 1962, 385 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 20.06.1962 - IV 244/60
    Auszug aus BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71
    Typische Fälle für das Fehlen der Abgrenzbarkeit im letzteren Sinne sind der beamtete Baurat, der nebenbei für Baufirmen statische Berechnungen anfertigt, oder der Rechtsanwalt, der auch Notar ist (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juni 1962 IV 244/60, StRK, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 5, Rechtsspruch 28).
  • BFH, 12.11.1964 - IV 310/62
    Auszug aus BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71
    Wenn der Senat in verschiedenen Entscheidungen früherer Jahre, z. B. im Urteil vom 12. November 1964 IV 310/62 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 4, -- ab 1955 --, Rechtsspruch 19) angestellten Krankenhausärzten für die Nebeneinkünfte aus der Erstellung wissenschaftlicher Gutachten die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG zugebilligt hat, so widerspricht das nicht den dargelegten Grundsätzen.
  • BVerfG, 03.01.1973 - 1 BvR 508/72
    Auszug aus BFH, 12.12.1974 - IV R 198/71
    Diese Auslegung des § 34 Abs. 4 EStG hat auch das BVerfG unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit der typischen freien Berufe gebilligt (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1973 1 BvR 508/72, StRK, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 4 -- ab 1955 -- Rechtsspruch 43).
  • BFH, 22.09.1976 - IV R 20/76

    Arzt - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Erstellung selbständiger

    Wenn der Kläger den Gesundheitszustand bestimmter Personen zwecks Prüfung ihrer Versicherungsansprüche begutachte, so sei dies eine typische ärztliche Berufstätigkeit (vgl. Urteil BFH vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71, BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476, mit eingehender Begründung).

    Der Kläger trägt vor, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Verkennung des Merkmals der Abgrenzbarkeit von Einkünften aus wissenschaftlicher Tätigkeit gegenüber der typischen Berufstätigkeit eines "Katalogberufes", insbesondere auf einer Fehlinterpretation des vom FG angezogenen Urteils des BFH IV R 198/71.

    Es trägt vor, der BFH habe in seinem Urteil IV R 198/71 dargelegt, daß zwar den an Universitätskliniken angestellten Ärzten für ihre Einkünfte aus der Erstellung medizinisch-wissenschaftlicher Gutachten die Tarifvergünstigung für Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit zugebilligt werden könne; das gelte aber nur dann, wenn sie derartige Gutachten wegen ihrer besonderen Fachkenntnisse neben ihrer laufenden praktischen Berufsarbeit als nichtselbständige Ärzte, sozusagen in ihrer Freizeit, selbständig anfertigten, nicht dagegen, wenn sie die Erstellung ärztlicher Gutachten für Versicherungen als praktische Berufsarbeit eines freiberuflichen Arztes betrieben.

    Wie der Senat im Urteil IV R 198/71 dargelegt hat, erfordert die Abgrenzung gegenüber der praktischen Berufsarbeit, daß die Nebeneinkünfte aus keiner typischen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten freien Berufstätigkeit bezogen werden.

    Wenn im Urteil IV R 198/71 besonders hervorgehoben wurde, daß der betreffende Arzt seine laufende Gutachtertätigkeit in einer eigenen eingerichteten Arztpraxis ausgeübt hat, so nur deshalb, weil es dort als sicheres Indiz dafür gewertet werden konnte, daß der Arzt als Gutachter eine praktische Berufstätigkeit als freiberuflicher Arzt i. S. eines Katalogberufes nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübte.

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Im Einklang damit habe der Bundesfinanzhof entschieden, daß die Nebeneinkünfte nicht allein von der Berufstätigkeit abgrenzbar sein müßten, sondern überhaupt nicht aus einer typischen, in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten freien Berufstätigkeit stammen dürften (BFHE 115, 33).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 144/77

    Einkünfte eines Hochschullehrers - Gutachtertätigkeit - Beratertätigkeit -

    Zutreffend ist das FG von der ständigen Rechtsprechung des BFH ausgegangen, nach der die laufend anfallende praktische Berufsarbeit nicht der eigentlichen wissenschaftlichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden kann, auch wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruht (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71, BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476, und vom 22. September 1976 IV R 20/76, BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31).

    Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 4 EStG sind nicht gegeben, wenn es sich um die praktische Ausübung eines als wissenschaftlich zu kennzeichnenden Berufes handelt (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1956 IV 171/55 U, BFHE 64, 338, BStBl III 1957, 129, und BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476).

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 7 K 283/04

    Qualifizierung der Einkünfte bei Fortbildungseinrichtung

    Erstellen sie allerdings außerhalb ihrer laufenden praktischen Berufstätigkeit Gutachten auf wissenschaftlicher Grundlage, so stellt dies eine getrennt zu beurteilende wissenschaftliche Tätigkeit dar (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71, BStBl II 1975, 476).
  • BFH, 05.12.1985 - IV R 114/85

    Schlaf eines Richters in der mündlichen Verhandlung - Konzentration des Richters

    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang erwähnte Urteil in BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31 enthält keine Änderung der Rechtsprechung im Sinne dieser Vorschrift; es handelt sich vielmehr um eine Fortentwicklung von Grundsätzen, die in der bisherigen Rechtsprechung bereits angelegt waren (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71, BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476; ferner Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 176 AO 1977 Tz. 5).
  • BFH, 12.11.1981 - IV R 187/79

    Gutachten über Erwerbsunfähigkeit - Krankheitsbefund - Invalidität -

    Wie der erkennende Senat schon mehrfach dargelegt hat (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71, BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476 und in BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31), wollte der Gesetzgeber die laufende praktische Berufsarbeit bei den freien Berufen genausowenig begünstigen wie bei nichtselbständig Tätigen.
  • BFH, 27.03.1980 - IV R 48/75
    Die Steuervergünstigung ist dem Kläger auch deshalb zu versagen, weil die Beurteilung des FG, daß die Gutachtertätigkeit des Klägers eine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gewesen sei, mit den inzwischen ergangenen BFH-Entscheidungen vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71 (BFHE 115, 33 , BStBl II 1975, 476 ) und vom 22. September 1976 IV R 20/76 (BFHE 120, 204 , BStBl II 1977, 31 ) nicht in Einklang zu bringen ist.
  • BFH, 17.12.1981 - IV R 19/81

    Nebeneinkünfte eines Psychotherapeuten - Tätigkeit als Lehranalytiker -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71, BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476; vom 22. September 1976 IV R 20/76, BFHE 120, 204, BStBl II 1977, 31; vom 30. November 1978 IV R 34/74, BFHE 126, 467, BStBl II 1979, 239) seien die Nebeneinkünfte aus der Ausübung eines Katalogberufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht nach § 34 Abs. 4 EStG begünstigt.
  • BFH, 30.11.1978 - IV R 34/74

    Selbständige Tätigkeit - Steuervergünstigung - Katalogberufstätigkeit -

    Im Einklang damit hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1974 IV R 198/71 (BFHE 115, 33, BStBl II 1975, 476) präzisiert, daß die Nebeneinkünfte nicht allein von der Berufstätigkeit abgrenzbar sein müssen, vielmehr überhaupt nicht aus einer typischen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten freien Berufstätigkeit bezogen werden dürfen.
  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 237/73

    Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Zeit vor Fertigstellung - Fälligkeit der

    Entscheidend ist, ob die Zahlung bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten angesehen werden kann (Finanzierungskosten des Erwerbers, z. B. BFH-Urteil VI R 6/67 und das Urteil vom 19. April 1977 VIII R 119/75, BFHE 122, 111, BStBl II 1977, 601) oder ob es sich um Aufwendungen für die Baukostenfinanzierung des Veräußerers handelt, die in der Regel in dessen Selbstkosten eingehen und für den Erwerber Anschaffungskosten darstellen (z. B. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1973 VIII R 11/71, BFHE 112, 244, BStBl II 1975, 476, und das Urteil vom 19. April 1977 VIII R 44/74, BFHE 122, 108, BStBl II 1977, 600).
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